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Flexible ambulante Hilfe

Allgemeines

Mit dem Begriff „Flexible ambulante Hilfen“ sind Angebotsformen gemeint, welche Familien, Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (ggf. auch außerhalb des Familiensystems) Unterstützung und Hilfe bieten sollen. Diese Hilfe wird sowohl im räumlichen als auch im sozialen Umfeld des Hilfeempfängers, wie auch in trägerinternen Räumlichkeiten angeboten. Neben der klassischen Familienhilfe können hier, je nach Bedarf und Zielpersonen, auch niederschwellige Angebote Anwendung finden. Durch ein multiprofessionelles Team möchten wir, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse, die Familien ganzheitlich fördern mit dem Ziel, sie zu befähigen, ein eigenständiges, gelingendes Leben zu führen und bestenfalls weitere Hilfsmaßnahmen überflüssig zu machen.

Die quantitative und qualitative Intensität der Hilfe (-form) richtet sich individuell nach dem Bedarf der Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen.

Aufgrund unserer Erfahrungen sowie der personellen und qualitativen Voraussetzungen liegt unser Schwerpunkt auf der Arbeit mit Menschen, welche traumatische Erlebnisse erfahren haben, verursacht beispielsweise durch Tod eines Familienangehörigen, durch Scheidung, durch Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen oder ähnliche einschneidende Erlebnisse. Dabei liegt unser Fokus auf der systemischen Familienberatung und -therapie sowie traumapädagogischen Methoden.

Zielgruppen/Voraussetzungen

  • Familien
  • Kinder und Jugendliche
  • Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Junge Volljährige

Hier können sowohl die gesamte Familie als auch einzelne Familienmitglieder, insbesondere die Kinder, Jugendlichen sowie junge Volljährige beraten werden. Die Schwierigkeiten können beispielsweise im Bereich der Erziehungsfähigkeit, der Wohnsituation, der Finanzen, Arbeit, Bildung etc. liegen.
Unser spezieller Fokus liegt auf der Arbeit mit Familien, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Traumatisierungen, beispielsweise durch Trennungssituationen, Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Tod eines Familienmitgliedes etc.
Hier setzen wir mit unserer systemischen und traumapädagogischen Ausrichtung an und entwickeln bedarfsgerechte Konzepte.
Voraussetzung für die zielführende Einrichtung einer ambulanten Hilfe ist die Freiwilligkeit und ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft der Hilfeempfänger. Weiterhin ist im Rahmen der Hilfeplanung eine Auftragsklärung mit allen Parteien (Familie / Kinder / Jugendliche / junge Volljährige, Jugendamt, Träger und ggf. weiterer Hilfeerbringer) Grundlage einer erfolgsversprechenden Hilfe.